Qualität sichert Zukunft
Das Wissen und sein strategischer Einsatz - das macht die Qualität einer Kanzlei aus.
ZBICK RECHTSANWÄLTE hat sehr hohe Ansprüche an die eigene Qualität und Qualifikation.
Leitlinie ist: Nur das Beste für Mandant und Mandat – ganz gleich, ob in klassischer Anwaltstätigkeit, in Beratung und Consulting oder in der Insolvenzverwaltung.
ZBICK RECHTSANWÄLTE investiert permanent und intensiv in Qualität und Qualifikation durch:
- juristische Fort- und Weiterbildungen (extern/intern)
- Qualitätsmanagement
- Zertifizierung.
Q – ein Qualitätssiegel
Ein Beispiel dafür ist das Qualitätssiegel „Q“, mit dem Rechtsanwalt Holger Zbick in der Kanzlei mit gutem Beispiel vorangeht. Die Bundesrechtsanwaltskammer spricht ihm das Qualitätssiegel „Q” für anwaltliche Fortbildung zu. In einem speziellen Verfahren wird herausragendes Engagement für die Fortbildung und somit für anwaltliche Qualitätssicherung zertifiziert. Das Verfahren berücksichtigt dabei in einem Punktesystem unter anderem Seminare, Studien, juristische Fachveröffentlichungen sowie eine Lehr- und Prüfertätigkeit.
Aufnahme in den Verband Insolvenzverwalter Deutschlands e.V. (VID)
Durch die Aufnahme von Herrn Zbick in den VID wird bestätigt, dass Herr Zbick als Insolvenzverwalter nicht nur die Grundsätze ordnungsgemäßer Insolvenzverwaltung (GOI) sowie die Vorgaben der ISO 9001:2015 erfüllt, sondern bei der Abwicklung von Verfahren auch die Berufsgrundsätze des VID berücksichtigt.
Dieses wird ihm mit dem unten angefügten Zertifikat bestätigt.
Zertifizierung nach ISO 9001 : 2015
Die Qualität ist bei Zbick Rechtsanwälte sowohl im Bereich der Rechtsberatung/Restrukturierung als auch im Bereich der Insolvenzverwaltung eine sehr wichtige Eigenschaft aller von dem Unternehmen erstellten Leistungen. Egal ob Beratung, forensische Vertretung, Insolvenz- und Zwangsverwaltung oder sonstige Dienstleistung. Jeder Kunde kann darauf vertrauen, dass er von Zbick Rechtsanwälte nur hochwertige Leistungen erhält, die dauerhaft und mit hohem Nutzwert eingesetzt werden können.
In diesem Sinne stellt das Qualitätsmanagement sicher, dass alle Kundenanforderungen an unsere Leistung perfekt umgesetzt werden. Damit die Qualität dauerhaft sichergestellt werden kann, verpflichtet sich jeder Mitarbeiter, seinen individuellen Beitrag zur Qualität zu leisten und in seinem Arbeitsumfeld qualitativ hochwertige Ergebnisse zu erzielen.
Zur Umsetzung dieser Anforderung wurde im Jahr 2015 ein EDV-gestütztes Qualitätsmanagementsystem in der Kanzlei Zbick Rechtsanwälte eingeführt. In 2017 wurde dieses erfolgreich auf die Anforderungen der DIN EN ISO 9001:2015 umgestellt. Durch das uns erteilte Zertifikat wird bestätigt, dass die Kanzlei Zbick Rechtsanwälte ein Qualitätsmanagementsystem eingeführt hat und anwendet.