»Professionelle, qualitativ hochwertige Verwaltung ist unser Anspruch«
Mittels des Gläubigerinformationssystems - kurz GIS - können Sie sich über die von uns bearbeiteten Insolvenzverfahren informieren.
Unser GIS erreichen Sie über folgenden Link: https://www.glaeubigerinformation.de/t/11/proceeding-search.
Im öffentlichen Bereich des GIS erhalten Sie wichtige Informationen zu den von uns bearbeiteten Insolvenzverfahren, wie die Kontaktdaten des zuständigen Insolvenzgerichts, das gerichtliche Verfahrensaktenzeichen und wichtige Verfahrenstermine.
Als verfahrensbeteiligte/-r Gläubiger/-in erhalten Sie im nicht öffentlichen Bereich weitere Informationen zum Stand des Verfahrens. So sind in diesem Bereich beispielsweise wichtige Berichte und Dokumente einsehbar. Auch die Schätzung der weiteren Verfahrensdauer und der Quotenerwartung wird in diesem Bereich regelmäßig aktualisiert. Zudem können Sie Ihre Forderungsanmeldung im nicht öffentlichen Bereich elektronisch vornehmen und das Prüfungsergebnis zu Ihren Forderungsanmeldungen einsehen.
Zugang zum nicht öffentlichen Bereich des GIS erhalten Sie mittels einer persönlichen PIN. Diese PIN senden wir unmittelbar nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an alle uns bekannten Gläubiger/innen.
Sie sind Gläubiger/-in in einem von uns verwalteten Verfahren und haben keinen persönlichen PIN erhalten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Ist es Ihnen aus technisch Gründen nicht möglich Ihre Forderungen über das GIS anzumelden oder haben Sie bisher keinen persönlichen PIN von uns erhalten und haben die Befürchtung, dass Sie diesen nicht mehr rechtzeitig von uns erhalten, um Ihre Forderungen fristgerecht anzumelden? In diesem Fällen können Sie das vom Ministerium der Justiz NRW erstellte Muster-Formular, nebst zugehörigen Merkblättern über folgenden Link erreichen:
NRW-Justiz: Formulare zur Forderungsanmeldung
Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie mit der Forderungsanmeldung (dem ausgefüllten Formular) auch die Belege (z.B.: Rechnungen) zum Nachweis der geltend gemachten Ansprüche einreichen müssen.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch ehemalige) genießen im Insolvenzverfahren besonderen Schutz.
Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie Insolvenzgeld für maximal 3 Monate vor Eintreten der Insolvenz. Soweit Sie bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens aus dem schuldnerischen Unternehmen ausgeschieden sind und noch Lohn- oder Gehaltsansprüche haben, sind diese ggf. auch über das Insolvenzgeld abgesichert. Über das Insolvenzgeld sind nicht alle Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgesichert. So sichert das Insolvenzgeld beispielsweise Vergütungsansprüche hinsichtlich Überstunden, welche in den drei Insolvenzgeldmonaten entstanden sind, nicht jedoch Lohnforderungen im Hinblick auf ältere Überstunden auf einem Überstundenkonto ab.
Neben der Beantragung von Insolvenzgeld, kann es daher ratsam sein Lohn- und Gehaltsansprüche bzw. übersteigende Lohn- und Gehaltsansprüche via Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren geltend zu machen.
Für die Beantragung des Insolvenzgeldes besteht eine Ausschlussfrist von 2 Monaten ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Abweisung des Verfahrens mangels Masse. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen verlängert sich diese Frist.
Das Formular zur Beantragung des Insolvenzgeldes erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link:
Antrag auf Insolvenzgeld (arbeitsagentur.de)
Der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit und nicht beim Insolvenzverwalter einzureichen.
Weitere ausführliche Informationen zum Thema Insolvenzgeld können Sie dem Merkblatt Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (arbeitsagentur.de) entnehmen.
Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2025!
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