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»Professionelle, qualitativ hochwertige Verwaltung ist unser Anspruch«

Insolvenzverwaltung – Ihre Chancen für einen Neuanfang

Insolvenz- und Zwangsverwaltung – viel mehr als nur eine Verwaltungsaufgabe

Mehrere Gerichte aus verschiedenen Bundesländern betrauen Rechtsanwalt Holger Zbick mit der Führung von Insolvenzverfahren aller Größenordnungen. Sie schätzen die Präzision, die Erfahrung und das umsichtige Handeln in den Verfahren – sowohl in der Tätigkeit als Insolvenzverwalter wie auch in Zwangsverwaltung, Sachwalterschaft und als Treuhänder.

Insolvenzverwaltung in Deutschland

Das Insolvenzrecht in Deutschland hat zum Ziel, die Forderungen von Gläubigern so umfassend wie möglich zu erfüllen. Das Schuldnervermögen wird im Insolvenzverfahren verwertet, weiterhin gehören zur Insolvenzverwaltung der Forderungseinzug sowie die Verteilung des Erlöses an die Gläubiger. Die Abwicklung erfolgt zu Gunsten der Gläubiger. Unser zentrales Anliegen im Verfahren ist dabei, soweit möglich, der Erhalt des Unternehmens sowie der vorhandenen Arbeitsplätze. Insoweit soll die Insolvenz für alle Beteiligten auch als Chance für einen Neustart begriffen werden.

Im Rahmen eines Insolvenzverfahrens können sowohl Verbraucher, als auch Einzelunternehmer die Erteilung der Restschuldbefreiung anstreben. In mehreren Stufen wird über einen Zeitraum von bis zu sechs Jahren eine Befreiung des Schuldners von allen Verbindlichkeiten, die bis zur Eröffnung des Verfahrens aufgelaufen sind, erreicht. Aufgrund einer Novellierung der Insolvenzordnung im Dezember 2020, beträgt der Zeitraum bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung für neu eingeleitete Privatinsolvenzverfahren, insbesondere für Verbraucherinsolvenzverfahren, lediglich noch 3 Jahre.

Unternehmen erhalten - Sanierung ermöglichen

Ziel einer professionellen Insolvenzverwaltung ist stets der Erhalt des Unternehmens im laufenden Geschäftsbetrieb. Je besser dies gelingt, umso größer sind die Chancen, dass eine Sanierung erfolgreich ist und die Firma wieder wirtschaftlich und tragfähig arbeitet. Sehen unsere Experten in der Insolvenzverwaltung ein entsprechendes Potenzial, erarbeiten wir Sanierungs- und Insolvenzpläne.

Zwangsverwaltung in Deutschland

Bei einem Zwangsverwaltungsverfahren handelt es sich um eine Vollstreckungsmaßnahme gesicherter Gläubiger in unbewegliches Vermögen des Schuldners, wie Grundstücke, Erbbaurechte und Sondereigentum an Miteigentumsanteilen. Das Verfahren hat die Ziele der Werterhaltung des verwalteten Immobiles, sowie der Befriedigung des vollstreckenden Gläubigers durch eventuelle Mieteinnahmen. Die Verfahrensdauer hängt vom jeweiligen Einzelfall ab und kann wenige Wochen oder mehrere Jahre dauern.

Erfolg durch Professionalität

Langjährige Erfahrung, unsere übergeordnete Vertrauensposition, die transparente Abwicklung der einzelnen Prozessschritte sowie eine gute Erreichbarkeit des zuständigen Insolvenzverwalters bieten eine ideale Basis für den Erfolg.

Zur Sicherstellung der professionellen Verfahrensabwicklung haben wir in unserer Kanzlei ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem installiert. Zudem nehmen unsere Rechtsanwälte und Mitarbeiter regelmäßig an Fortbildungen teil.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und profitieren Sie von unserer Kompetenz in Sachen Insolvenzberatung, sowie der Insolvenz- und Zwangsverwaltung. Rechtsanwalt Zbick genießt als Fachanwalt für Insolvenzrecht und langjähriger Praktiker bei den Gerichten hohes Ansehen.

Aktuelles

 

Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2024!

Im Verfahren Muli Container Service GmbH, Velen, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt. Eine Veräußerung des Geschäftsbetriebs wird angestrebt.

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzleien Zbick Rechtsanwälte und Zbick & Partner Rechtsanwälte mbB haben, vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs, 1.000,- Euro an die Flüchtlingsinitiative Coesfeld gespendet.

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Geschäftsbetrieb der Firma Buß Gartengestaltung & Pflanzenhandel KG, Bocholt, verkauft. Ca. 2/3 der Belegschaft wurde vom Investor übernommen.

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Mit 32,8 % konnte im Verfahren Rundmund Säureschutztechink GmbH eine überdurchschnittlich hohe Quote an die Insolvenzgläubiger ausgezahlt werden.

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Im Insolvenzverfahren BMT Metalltechnik GmbH konnte jetzt an die Insolvenzgläubiger eine überdurchschnittlich hohe Quote in Höhe von gut 27% ausgeschüttet werden.

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