Gläubigerinformation über den Einsatz eines elektronischen Gläubigerinformationssystems
03.03.2021
Durch den Einsatz des elektronischen Gläubigerinformationsystems ist die Konformität zu den aktuellen Vorschriften der Insolvenzordnung gegeben. Insbesondere werden dadurch die Voraussetzungen des § 5 V InsO vollumfänglich erfüllt.
Die Bestätigung über die Konformität können Sie hier einsehen: