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»Professionelle, qualitativ hochwertige Verwaltung ist unser Anspruch«

Gläubigerinformation - So sichern Sie Ihre Ansprüche

Gläubigerinformationssystem - GIS -

Mittels des Gläubigerinformationssystems - kurz GIS - können Sie sich über die von uns bearbeiteten Insolvenzverfahren informieren.
Unser GIS erreichen Sie über folgenden Link: https://www.glaeubigerinformation.de/t/11/proceeding-search.

Im öffentlichen Bereich des GIS erhalten Sie wichtige Informationen zu den von uns bearbeiteten Insolvenzverfahren, wie die Kontaktdaten des zuständigen Insolvenzgerichts, das gerichtliche Verfahrensaktenzeichen und wichtige Verfahrenstermine.

Als verfahrensbeteiligte/-r Gläubiger/-in erhalten Sie im nicht öffentlichen Bereich weitere Informationen zum Stand des Verfahrens. So sind in diesem Bereich beispielsweise wichtige Berichte und Dokumente einsehbar. Auch die Schätzung der weiteren Verfahrensdauer und der Quotenerwartung wird in diesem Bereich regelmäßig aktualisiert. Zudem können Sie Ihre Forderungsanmeldung im nicht öffentlichen Bereich elektronisch vornehmen und das Prüfungsergebnis zu Ihren Forderungsanmeldungen einsehen.

Zugang zum nicht öffentlichen Bereich des GIS erhalten Sie mittels einer persönlichen PIN. Diese PIN senden wir unmittelbar nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens an alle uns bekannten Gläubiger/innen.

Sie sind Gläubiger/-in in einem von uns verwalteten Verfahren und haben keinen persönlichen PIN erhalten? Dann nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Formulare Forderungsanmeldung

Ist es Ihnen aus technisch Gründen nicht möglich Ihre Forderungen über das GIS anzumelden oder haben Sie bisher keinen persönlichen PIN von uns erhalten und haben die Befürchtung, dass Sie diesen nicht mehr rechtzeitig von uns erhalten, um Ihre Forderungen fristgerecht anzumelden? In diesem Fällen können Sie das vom Ministerium der Justiz NRW erstellte Muster-Formular, nebst zugehörigen Merkblättern über folgenden Link erreichen:
NRW-Justiz: Formulare zur Forderungsanmeldung

Bitte vergessen Sie nicht, dass Sie mit der Forderungsanmeldung (dem ausgefüllten Formular) auch die Belege (z.B.: Rechnungen) zum Nachweis der geltend gemachten Ansprüche einreichen müssen.

Arbeitnehmerforderungen - Insolvenzgeld

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (auch ehemalige) genießen im Insolvenzverfahren besonderen Schutz.

Über die Bundesagentur für Arbeit erhalten Sie Insolvenzgeld für maximal 3 Monate vor Eintreten der Insolvenz. Soweit Sie bereits vor Einleitung des Insolvenzverfahrens aus dem schuldnerischen Unternehmen ausgeschieden sind und noch Lohn- oder Gehaltsansprüche haben, sind diese ggf. auch über das Insolvenzgeld abgesichert. Über das Insolvenzgeld sind nicht alle Forderungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer abgesichert. So sichert das Insolvenzgeld beispielsweise Vergütungsansprüche hinsichtlich Überstunden, welche in den drei Insolvenzgeldmonaten entstanden sind, nicht jedoch Lohnforderungen im Hinblick auf ältere Überstunden auf einem Überstundenkonto ab.

Neben der Beantragung von Insolvenzgeld, kann es daher ratsam sein Lohn- und Gehaltsansprüche bzw. übersteigende Lohn- und Gehaltsansprüche via Forderungsanmeldung im Insolvenzverfahren geltend zu machen.

Für die Beantragung des Insolvenzgeldes besteht eine Ausschlussfrist von 2 Monaten ab der Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Abweisung des Verfahrens mangels Masse. Lediglich in wenigen Ausnahmefällen verlängert sich diese Frist.

Das Formular zur Beantragung des Insolvenzgeldes erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit unter folgendem Link:
Antrag auf Insolvenzgeld (arbeitsagentur.de)

Der Antrag ist bei der Bundesagentur für Arbeit und nicht beim Insolvenzverwalter einzureichen.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema Insolvenzgeld können Sie dem Merkblatt Insolvenzgeld für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (arbeitsagentur.de) entnehmen.

Aktuelles

 

Wir wünschen ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins Jahr 2024!

Im Verfahren Muli Container Service GmbH, Velen, wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Der Geschäftsbetrieb wird fortgeführt. Eine Veräußerung des Geschäftsbetriebs wird angestrebt.

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Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kanzleien Zbick Rechtsanwälte und Zbick & Partner Rechtsanwälte mbB haben, vor dem Hintergrund des Ukrainekriegs, 1.000,- Euro an die Flüchtlingsinitiative Coesfeld gespendet.

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Geschäftsbetrieb der Firma Buß Gartengestaltung & Pflanzenhandel KG, Bocholt, verkauft. Ca. 2/3 der Belegschaft wurde vom Investor übernommen.

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Mit 32,8 % konnte im Verfahren Rundmund Säureschutztechink GmbH eine überdurchschnittlich hohe Quote an die Insolvenzgläubiger ausgezahlt werden.

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Im Insolvenzverfahren BMT Metalltechnik GmbH konnte jetzt an die Insolvenzgläubiger eine überdurchschnittlich hohe Quote in Höhe von gut 27% ausgeschüttet werden.

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